Allgemein - RS Zulassungsdienst

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Folgende Unterlagen werden bei der Zulassungstelle benötigt:


   Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

   gültiger Personalausweis oder Reisepasses
   Brief
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   ggf. Vollmacht
   EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer

   Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im gleichen Kreis zugelassen war

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   Kennzeichenschild(er), wenn Fahrzeug noch zugelassen
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   ggf. Vollmacht
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steue

   Zulassung eines gebrauchten noch zugelassenen Fahrzeugs, mit Kennzeichen aus einem fremden Landkreis

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   Kennzeichenschilder
   ggf. Vollmacht
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer

   Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs durch den bisherigen Fahrzeughalter

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   Kennzeichenschild(er)
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   ggf. Vollmacht
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer

   Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

   Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KfZ-Schein)
   Kennzeichenschild(er)

   Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1  (Fahrzeugschein)

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Brief
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   persönliches Erscheinen ist erforderlich
   eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
   ggf. Erbschein

   Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein
   persönliches Erscheinen ist erforderlich
   eine Erklärung an Eides statt ist auf der Zulassungsstelle persönlich abzugeben
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   ggf. Erbschein

   Erneuern der Stempelplakette (auf dem Kennzeichenschild)

   Schein
   Kennzeichenschild(er)
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)

   Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief (handelt es sich um alte Fahrzeugpapiere, ist auch der Fahrzeugbrief vorzulegen)

   Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief

   Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischer Änderung

   Schein, Brief
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   Gutachten bzw. Abnahme über Änderung der technischen Prüfstelle
   ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
   ggf. Vollmacht

   Wechsel auf Oldtimer-Kennzeichen

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   Gutachten über die Anerkennung als Oldtimer (§ 23 StVZO)
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
   bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)

   Saisonkennzeichen

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   Bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
   ggf. Vollmacht

   Kurzzeit-Kennzeichen

   gültiger Personalausweis, Reisepass, bei juristischen Personen Gewerbeanmeldung
   Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
   ggf. Vollmacht
   Schein, Brief – ggf. Kopie (diese reicht aus)
   gültige HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)

   Ausfuhrkennzeichen für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Gelbe Versicherungsbestätigung
   Vorführung des Fahrzeugs erforderlich
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
   ggf. Vollmacht

   Ausfuhrkennzeichen für ein noch zugelassenes Fahrzeug

   gültiger Personalausweis, Reisepass
   Schein, Brief
   Kennzeichenschilder
   Gelbe Versicherungsbestätigung
   Vorführung des Fahrzeugs erforderlich
   HU-Bescheinigung (TÜV, DEKRA, KTÜ)
   Einzugsermächtigung für die KfZ-Steuer
   ggf. Vollmacht



Bitte haben Sie Verständnis dafür das wir Ihre Aufträge für die Zulassungsstelle nur innerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstellen Künzelsau erledigen können!


Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Künzelsau ab 21.06.2019

Montag
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch
07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie das die Zulassungstelle in Öhringen ab dem 21.06.2019 dauerhaft geschlossen wird. Ab 21.06.2019 können alle Formalitäten nur noch in Künzelsau erledigt werden.




 
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